
Das zahlt die gesetzliche Pflegeversicherung
Durch das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II) wurden die Leistungen in der Pflegeversicherung wieder einmal überarbeitet. Diesmal jedoch wurden die Pflegestufen durch 5 Pflegegrade ersetzt. Die Pflegegrade sollen Menschen mit psychischen Erkrankungen den Menschen mit körperlichen Gebrechen gleichstellen.
Wer aktuell schon Pflegeleistungen bezieht braucht sich keine Sorgen machen. Durch die Pflegereform wird kein Pflegebedürftiger weniger Leistungen erhalten. Im Detail bedeutet dies, dass die Pflegebedürftigen entweder genau soviel finanzielle Unterstützung bekommen oder sich sogar noch verbessern.